Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S&F Harbour GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S&F Harbour GbR

§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der S&F Harbour GbR, Theodor-Weber-Reihe 7, 22111 Hamburg (nachstehend: „S&F Harbour GbR“ oder „wir“) mit unseren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für unsere künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie bei Vertragsschluss nicht nochmals Erwähnung finden. Abweichende Vereinbarungen sind nur im Rahmen einer individuellen Abrede mit uns gültig.

(2) Unsere AGB und Vertragsangebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nicht.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Wir bieten dem Kunden verschiedene Leistungen im Bereich der Bereitstellung einer Internetpräsenz an. Unser Leistungsportfolio umfasst die Erstellung von Internetauftritten, die Unterbringung von Internetpräsenzen auf einem Webserver sowie das Bereithalten der Seiten des Internetauftritts zum Abruf über das Internet. Es bestehen weitere Leistungsoptionen, die der Kunde wählen kann. Umfang und Gegenstand der Vertragsleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Bei der Erstellung von Internetseiten erfolgt die Bereitstellung von Text Inhalten und Grafiken (§ 3 Nr. 4.) durch den Kunden.
(2) Ferner bieten wir Wartung und Support für den für den Kunden erstellten Internetauftritt an. Solche technischen Supportleistungen und die in regelmäßigen Abständen erfolgende Wartung sind Bestandteil unserer Vereinbarungen über WebsiteGestaltung & Hosting (sog. InterntetSystemVerträge). Im Übrigen werden diese Leitungen von uns auf Basis individueller Absprache erbracht und abgerechnet.

(3) Soweit S&F Harbour GbR entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht. Für unentgeltliche Zusatzleistungen ist unsere Haftung für Mängel ausgeschlossen, soweit kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

(4) Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch verbindliche Bestätigung eines Vertragsangebotes des Kunden durch S&F Harbour GbR zustande. Verbindliche Beauftragungen bedürfen der Textform. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die vereinbarte Leistung.

(5) S&F Harbour GbR schuldet die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Leistungen. S&F Harbour GbR schuldet vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung in keinem Fall das Erreichen eines über die Vertragsleistung hinausgehenden bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolges, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsätze, Zugriffszahlen, Reichweiten, Suchmaschinen Positionierungen o.ä.

(6) Unsere Leistung erbringen wir vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung in den Geschäftsräumen von S&F Harbour GbR. Wir sind berechtigt, die Erbringung der Vertragsleistung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei unsere Haftung für die uns obliegenden Vertragspflichten unberührt bleibt.

(7) Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung in Textform (E-Mail, Brief). Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Kunden auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann S&F Harbour GbR eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.

(8) S&F Harbour GbR erbringt die vereinbarten Leistungen für den Kunden. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt S&F Harbour GbR vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht. Der Weitervertrieb unserer Leistungen, insbesondere die Weitervermietung des dem Kunden bereitgestellten Speicherplatzes an Dritte, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Im Zustimmungsfall sind die Bestimmungen dieser AGB dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde steht uns gegenüber für die Einhaltung dieser AGB durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

(9) Soweit Vertragsgegenstand die Bereitstellung von Speicherplatz und die Online-Bereitstellung von Internetseiten ist, ist Gegenstand unserer Vertragsleistung nicht der erfolgreiche Abruf der Daten in jedem Fall, sondern das Hosting mit der jeweils vereinbarten, ansonsten der nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu erwartenden Verfügbarkeit. Insbesondere sind wir berechtigt, die Online-Bereitstellung zu unterbrechen, sofern hierfür wesentliche Gründe bestehen, beispielsweise Maßnahmen der Pflege und Wartung, die Beseitigung von Sicherheitsproblemen und Mängeln, Maßnahmen zur Verbesserung und Fortentwicklung der Hardware und Software. Maßnahmen der Pflege und Wartung führen wir nach Möglichkeit nur zur Nachtzeit mit möglichst geringer Beeinträchtigung der Verfügbarkeit durch. Geplante Wartungsmaßnahmen werden wir dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus ankündigen. Vereinbarte Verfügbarkeiten und Leistungsparameter bleiben unberührt.

§ 3 Zusammenarbeit und Mitwirkung des Kunden

(1) S&F Harbour GbR und der Kunde benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner, welcher Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Die Ansprechpartner oder rechtzeitig benannte Stellvertreter stehen für notwendige Informationen und Abstimmungen während der üblichen Geschäftszeiten (an Arbeitstagen zwischen 09 und 16 Uhr) im Bedarfsfall mit kurzfristiger Erreichbarkeit zur Verfügung.

(2) S&F Harbour GbR kommuniziert mit dem Kunden in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass er die von uns in versandten E-Mails empfangen kann. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, E-Mails, die einer Antwort bedürfen, innerhalb angemessener und zumutbarer Frist zu beantworten, um uns eine zeitgerechte und effiziente Bearbeitung der Belange des Kunden zu ermöglichen.

(3) Der Kunde hat S&F Harbour GbR alle für den Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Der Kunde hat S&F Harbour GbR alle für die Leistung etwaig notwendigen Zugangsdaten (Login/ Passwörter/Adressen) termingerecht bzw., sofern kein Termin vereinbart worden ist, auf Anforderung mitzuteilen. S&F Harbour GbR kann die Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig ansehen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet, wird den Kunden jedoch auf von ihr erkannte Unrichtigkeiten hinweisen. Anweisungen des Kunden sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Über Änderungen vertragswesentlicher Daten wie beispielsweise Adresse und Kontoverbindungen setzt uns der Kunde unverzüglich in Textform in Kenntnis.

(4) Die Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen insbesondere die rechtzeitige (soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Beauftragung) Bereitstellung der für die Ausstattung der Internetseite zu verwendenden Texte und Bilder, soweit sie nicht aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung von S&F Harbour GbR bereitzustellen sind.

(5) Der Kunde übergibt uns nur solche Inhalte, Vorlagen und Arbeitsmittel, deren auftragsgemäße Verwendung durch uns keine Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt für sonstige Mitwirkungen, beispielsweise Kunden-Domains.
(6) Der Kunde schafft in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen. Dies betrifft insbesondere zur Leistungsumsetzung erforderliche Hard und Software sowie Speicherplatz, soweit sie nicht ausdrücklich von uns bereitzustellen ist.

(7) Der Kunde hat Daten und Datenträger vor Übergabe bzw. Übermittlung an S&F Harbour GbR auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen. Der Kunde wird aus seiner Sphäre stammende Daten vor einer Übergabe an S&F Harbour GbR oder Bearbeitung durch S&F Harbour GbR unaufgefordert sichern. Unsere Haftung bei Datenverlust ist auf die Wiederherstellungskosten bei einer der Wichtigkeit der Daten entsprechenden sorgfältigen Sicherung beschränkt.

§ 4 Zwischenschritte, Abnahmen und Termine

(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen sowie der Vor und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als gem. § 640 Abs. 2 BGB erteilt, wenn sie vom Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Vertragspartner das Arbeitsergebnis nutzt. Bei vorangegangenen Zwischenabnahmen ist nur die Vertragsgemäßheit des letzten übergebenen Leistungsteils und das Zusammenwirken aller Teile Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung maßgebend. Abnahmen sind auf Wunsch von S&F Harbour GbR in Textform zu erklären. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert so zu beschreiben, dass uns eine Beseitigung des Mangels möglich ist. Ein Mangel ist eine Abweichung der von uns erbrachten Leistung von der vereinbarten Ausführung oder – soweit im Hinblick auf die Ausführung keine Vereinbarung getroffen ist – von der Ausführungsform, wie sie der Kunde nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erwarten konnte. Liegt kein Mangel vor oder beanstandet der Kunde erstmals Umstände, die er bereits bei einer vorangegangenen Abnahmeprüfung erkennen konnte, gilt das Nachbesserungsverlangen als Änderungswunsch.

(2) Die Erstellung von Internetseiten durch uns erfolgt in drei Schritten:
a) Erstellung eines Grobkonzeptes, welches die Rahmenbedingungen für die Internetseite, beispielsweise eingesetzte Technik, Anzahl der Unterseiten, technische Anforderungen und sonstige wesentliche Eckpunkte enthält.
b) Erstellung eines Layoutvorschlags, welches die optische Gestaltung der Internetseite veranschaulicht.
c) Programmierung der Internetseite auf Basis des vom Kunden freigegebenen Layouts. Die Bereitstellung erfolgt in der Regel dadurch, dass wir die Internetseite passwortgeschützt online stellen und dem Kunden die Zugangsdaten mitteilen.
Für jeden Schritt erfolgt eine Abnahme des Kunden und stehen dem Kunden 2 (zwei) Korrekturschleifen zur Verfügung. Das bedeutet, dass der Kunde zweimalig die Gelegenheit erhält, Änderungswünsche mitzuteilen. Soweit nicht anders vereinbart, hat uns der Kunde seine Änderungswünsche in Textform, geordnet und umsetzbar innerhalb von 7 Tagen ab Bereitstellung des jeweiligen Zwischenschritts mitzuteilen. Eine Umsetzbarkeit ist insbesondere nicht gegeben, wenn der Kunde unspezifisch „Nichtgefallen“ oder eine Abweichung von seinen nicht Vertragsbestandteil gewordenen Vorstellungen rügt. Die Umsetzung von Änderungswünschen, die zu einer Erweiterung der Leistung führen, ist zusätzlich zu vergüten, wobei wir den Kunden auf diesen Umstand hinweisen werden. Für Abnahmen und deren Erklärung gilt § 4 Abs. 1.

(3) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – nachfolgend zusammenfassend „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von S&F Harbour GbR vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Sabotage oder nicht von S&F Harbour GbR zu vertretender Nicht, Falsch oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als acht Wochen, so können sowohl der Vertragspartner als auch S&F Harbour GbR vom Vertrag zurücktreten, sofern die Liefer/Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.

(4) S&F Harbour GbR gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Verbindliche Liefertermine gelten nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung.

(5) Tritt der Kunde zusätzlich zur Geltendmachung von Verzugsschadenersatzansprüchen vom Vertrag zurück oder macht er statt der Leistung Schadenersatz geltend, so muss er uns nach Ablauf der Leistungsfrist eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Unsere Haftung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Schaden auch im Falle der Einhaltung des Liefertermins eingetreten wäre.
(6) Scheitert die termingerechte Ausführung aufgrund mangelhafter Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden, liegt kein Fall unseres Verzugs vor. Sind wir an der Ausführung unserer Leistung aufgrund mangelhafter Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden gehindert, verlängern sich die Fristen für die uns obliegenden Vertragsleistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederaufnahmefrist; Vertragslaufzeiten von Dauerschuldverhältnissen zwischen uns und dem Kunden verlängern sich entsprechend.

§ 5 Domains

(1) Die Registrierung von Domains erfolgt, soweit von uns geschuldet, bei einer von uns frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird S&F Harbour GbR im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .deDomains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENICDomainbedingungen (https://www.denic.de/domains/dedomains/domainbedingungen/) die DENICDomainrichtlinien (https://www.denic.de/domains/dedomains/domainrichtlinien/). Wir haben auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss und übernehmen keine Gewähr für den Erfolg (die Zuteilung) oder den Bestand von Domain-Registrierungen sowie für die Freiheit von Domains von entgegenstehenden Rechten Dritter.

(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm im Rahmen der Vertragsleistung genutzten oder von uns zu beschaffenden Domains keine Rechte Dritter und/oder gesetzliche Vorschriften verletzen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf Marken sowie sonstige Namens und Kennzeichenrechte. Der Kunde stellt uns und die von uns zur Einrichtung und Aufrechterhaltung der Domains eingeschalteten Dritten von Kosten und Einbußen wegen Rechtsverletzungen durch Kundendomains frei.
(3) Der Kunde bleibt stets Inhaber der Domain und wird etwaige Änderungen (insbesondere Kündigung, Inhaber oder Providerwechsel sowie Anforderung eines Passworts zum Providerwechsel (Authinfo)) vorab in Textform mit uns abstimmen. Zur Abstimmung etwaiger Änderungen ist ein Formular zu verwenden, das wir dem Kunden zur Verfügung stellen.
(4) Nimmt der Kunde eine Kündigung bei seinem (bisherigen) Provider oder der Domain-Vergabestelle vor, ist er dazu verpflichtet, das Kündigungsdatum zu überwachen für und die Aufrechterhaltung der Registrierung der Domain Sorge zu tragen.
(5) Der Kunde wird uns bestehende bzw. einzurichtende E-Mail-Adressen mitteilen und Inhalte von E-Mai-Postfächer kontinuierlich sichern.
(6) Für den Verlust einer Domainregistrierung oder von unter der betreffenden Domain abrufbaren oder gespeicherten Inhalten sowie von Inhalten dortiger E-Mail-Postfächer aufgrund der Missachtung der vorstehenden Pflichten durch den Kunden haften wir nicht.
(7) Wir sind berechtigt, bei Vertragsende Domains des Kunden freizugeben, sofern der Kunde nicht auf entsprechende Aufforderung innerhalb angemessener Frist einen Providerwechsel bzw. die Übertragung der Domain in die Wege leitet.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Wir räumen dem Kunden die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte am Leistungsergebnis (Endergebnis) ein. Vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung ist mit der Vergütung die Einräumung einfacher, nicht ausschließlicher Nutzungsrechte für Verwendungszweck, Nutzungsform und Nutzungszeitraum gemäß dem ursprünglichen Auftrag abgegolten. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere in bzw. auf nicht ausdrücklich umfassten Medien, in einem abweichenden geografischen Bereich, in bearbeiteter Form (soweit die Bearbeitung nicht für die vereinbarungsgemäße Nutzung erforderlich ist) und/oder in einem abweichenden Zeitraum bedarf einer ausdrücklichen zusätzlichen Rechtseinräumung. Übertragung von Nutzungsrechten sowie Unterlizenzierung bedürfen unserer Zustimmung in Textform. Alle Rechte an Zwischenergebnissen verbleiben vorbehaltlich abweichender Vereinbarung bei uns. Bei unberechtigter Nutzung ist der Kunde zur Vergütung dieser Nutzung verpflichtet, wobei unsere weiteren Ansprüche und Rechte unberührt bleiben.
(2) Alle Rechtseinräumungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des für die Leistung geschuldeten Entgelts.
(3) Wir nehmen ggf. für die Leistungen auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial wie Software, digitale Bilder usw.) in Anspruch. Der Kunde darf dieses fremde Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der vereinbarten Nutzung unserer Vertragsleistung verwenden und hat dabei die jeweils vereinbarten Rahmenbedingungen, insbesondere die Vorgaben zur Urheberbenennung, einzuhalten. Soweit wir Bildmaterial von dem Dienst Adobe Stock der Adobe Systems Software Ireland Limited (nachstehend: „Adobe“) beschaffen, gelten besondere Bedingungen gemäß dem folgenden § 6a. Im Übrigen beschaffen wir Fremdmaterial soweit möglich im Namen und auf Rechnung des Kunden und stimmen die Beschaffung von Fremdmaterialmit dem Kunden ab.
(4) Wir sind stets und auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte berechtigt, die Leistungsergebnisse und deren Entwürfe im Rahmen der Eigenwerbung, insbesondere auch im Internet, insbesondere auch als Referenz, unter Nennung des Kunden zu verwenden.

§ 6a Adobe Stock Bildmaterial

(1) An Bildmaterial, das wir von Adobe Stock beziehen, übertragen wir einfache Nutzungsrechte, welche uns insoweit von Adobe eingeräumt wurden, an Sie weiter.

(2) Diese Übertragung von Nutzungsrechten unterliegt den Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Adobe Stock von Adobe (nachstehend: „Adobe Nutzungsbedingungen“), die entsprechend gelten. Diese Adobe Nutzungsbedingungen können Sie unter http://www.adobe.com/go/stockterms_de abrufen.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, sind Sie zur Nutzung von Adobe Stock Inhalten nach den Adobe Nutzungsbedingungen im Rahmen einer „StandardLizenz“ gem. der dortigen Ziff. 3.1 berechtigt. Bitte beachten Sie die sich daraus ergebenden Einschränkungen, insbesondere in Ziff. 3 und 4 der Adobe Nutzungsbedingungen.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die für die von S&F Harbour GbR angebotenen Leistungen jeweils vereinbarten Preise. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden zum vereinbarten Zeitpunkt, ansonsten mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur fristgerechten Zahlung fällig. Sofern nicht abweichend vereinbart, bestimmt sich die Abrechnung nach dem jeweils bestellten Leistungspaket. Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist jeweils innerhalb von 10 Tagen ab Fälligkeit zu zahlen.
(3) Wir sind berechtigt, für unsere Leistung angemessene Vorkasse zu fordern. Insbesondere können wir die Aktivierung von Internet-Domains sowie die Beschaffung von Fremd-Inhalten zurückstellen, bis der Kunde die ihm berechneten voraussichtlichen Kosten eingezahlt hat. Netto-Preis ist die für die Erstellung der Internetseite vor etwaigen Änderungen vereinbarte Gesamtsumme ohne Umsatzsteuer sowie Vergütung für etwaige weitere Leistungen wie beispielsweise Hosting.
(4) Gerät der Kunde in Verzug oder liegen nicht von uns zu vertretende Umstände vor, welche Zweifel an der vollumfänglichen und rechtzeitigen Leistung des Kunden begründen, sind wir berechtigt, unsere Leistung einzustellen und die Fortführung der Leistung von der Zahlung sämtlicher zu erwartender Kosten für die uns noch obliegende Vertragsleistung (beinhaltend insbesondere auch unsere Vergütung) abhängig zu machen. Wir werden den Kunden vor der Einstellung unserer Leistung in Textform über diese Maßnahme mit einer für die Bewirkung der Zahlung ausreichenden Frist informieren. Verstreicht die gesetzte Zahlungsfrist ganz oder teilweise fruchtlos, sind wir zum sofortigen Abbruch der Leistung unter Ausschluss von Ansprüchen des Kunden berechtigt. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die Laufzeit von Zeitverträgen verlängert sich automatisch um die Dauer einer berechtigten Leistungseinstellung, sofern wir nicht von unserem Kündigungsrecht Gebrauch machen.
(5) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind oder wenn die Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis herrühren.
(6) Einwendungen gegen unsere Rechnungen hat der Kunde innerhalb von einem Monat ab Rechnungserhalt unter Angabe des Grundes der Beanstandung in Textform zu erheben. Wir verpflichten uns, hierauf in unseren Rechnungen hinzuweisen.

§ 8 Laufzeit, Vertragsbeendigung, Kündigung

(1) Verträge, die sowohl die Beratung, Gestaltung, Programmierung einer Internetpräsenz (Webdesign, Programmierung, CMS) als auch Hosting und Support (Webservice) umfassen – sog. Internet-Systemverträge –, können zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.
(2) Durch die Vereinbarung der Mindestvertragslaufzeit soll sichergestellt werden, dass sich die von uns – insbesondere zu Beginn der Vertragslaufzeit – für die Verwirklichung des Erfolgs angefallenen Aufwendungen amortisieren.
(3) Sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag mit den Leistungen Webservice und Domain um ein Jahr. Sofern der Vertrag sodann nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Laufzeit gekündigt wird, verlängert er sich um jeweils ein Jahr.
(4) Wird der gesamte Vertrag (Internet-Systemvertrag) vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, können wir die bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit insgesamt vereinbarte Vergütung verlangen abzüglich ersparter Aufwendungen oder sonst gem. § 648 S. 2 BGB anzurechnender Beträge. Dabei sind von uns bereits erbrachte Leistungen voll zu vergüten. Von uns nicht erbrachte Leistungen sind mit 90% des hierfür vereinbarten Entgelts zu vergüten, sofern nicht eine Vertragspartei nachweist, dass insoweit ein höherer oder niedrigerer Betrag gem. § 648 S. 2 BGB anzurechnen ist. Im Falle einer solchen Kündigung rechnen wir über unsere endgültige Vergütung unter Berücksichtigung von Ihnen bereits geleisteter Zahlungen ab.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Nach Beendigung des Vertrages werden wir sämtliche auf unseren Systemen gespeicherten Daten des Kunden sperren und nach 4 Wochen endgültig löschen. Der Kunde ist für die Anfertigung von Sicherheitskopien von E-Mails und Websitedaten, sowie für den Serverumzug zu einem anderen Provider selbst verantwortlich.

§ 9 Nutzungsbestimmungen, Kundenobliegenheiten

(1) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte der von S&F Harbour GbR für den Kunden erstellten Internetseite allein verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm veröffentlichte Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere des Straf- und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens, Urheber und weitere Immaterialgüterrechte sowie Datenschutzrechte) verstoßen.

(2) Der Kunde räumt S&F Harbour GbR an seinen Informationen und weitergegebenen Daten und Bildern diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind.

(3) Der Kunde ist verpflichtet,

a) die Zugriffsmöglichkeiten auf die von S&F Harbour GbR erstellte Internetseite nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts und/oder gesetzwidrige Handlungen bei der Nutzung oder Bereitstellung seiner Internetseiten oder des dem Kunden bereitgestellten Speicherplatzes zu unterlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, strafbare oder rechtswidrige Inhalte jeglicher Art über Dienste von S&F Harbour GbR zu verbreiten oder zugänglich zu machen.

b) es zu unterlassen und zu vermeiden, dass unter Verwendung der Dienste und Leistungen von S&F Harbour GbR unerwünschte E-Mails versandt werden; der Kunde ermächtigt uns, im Fall unserer Inanspruchnahme für über das Nutzerkonto des Kunden versandte unerwünschte Werbung den Kunden als Versender zu benennen. Wir werden den Kunden in diesem Fall über diesen Umstand unverzüglich informieren.

c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Leistungen des von S&F Harbour GbR erstellten Internetauftritts einschlägig sein sollten.

d) (sofern nicht anders vereinbart) eine den Anforderungen von Art. 13 und 14 DSGVO entsprechende Datenschutzerklärung für die Internetseite bereitzustellen, die damit realisierte Verarbeitungen personenbezogener Daten vollständig erfasst. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass diese Datenschutzinformationen stets aktuell und sein und den konkreten Verarbeitungen entsprechen müssen. Dem Kunden etwa vorliegende ältere Texte genügen diesen Anforderungen ggf. nicht.
e) die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Datensicherheit auch im Übrigen zu befolgen. Der Kunde hat in angemessenen Zeitabständen aus dem Internet heraufgeladene Daten, die für Dritte zugänglich sind, auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

f) S&F Harbour GbR erkennbare Mängel oder Schäden bezüglich des Internetauftritts unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen.

g) nach Abgabe einer Störungsmeldung S&F Harbour GbR die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags und Leistungsumfanges) vorlag.

(4) Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 3 lit. a) und b) genannten Pflichten, ist S&F Harbour GbR sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen zur Anbieterkennzeichnung – insbesondere gem. § 5 Telemediengesetz – sowie alle weiteren anwendbaren Bestimmungen für die von uns für den Kunden gehosteten Inhalte einzuhalten. Der Kunde hat die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften bereits bei seinen Anforderungen für die Konzeption der Internetseite zu berücksichtigen und uns gegenüber in Textform zu kommunizieren. Wir sind insoweit nicht zu Nachforschungen oder zur Beratung verpflichtet.
(6) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Kosten, Schäden und Aufwendungen frei, die uns durch vom Kunden zu vertretende Rechtsverletzungen entstehen. Dies beinhaltet insbesondere auch die gesetzlichen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seines Nutzerkontos erfolgen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde einen Missbrauch nachweist, der auf von uns zu vertretenden Handlungen beruht.

§ 10 Mängel

(1) Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit ein Mangel auf fehlerhaften Anordnungen, Dateien und Material des Kunden oder auf nicht von uns zu verantwortenden Vorleistungen Dritter beruht. Im Übrigen sind Mängelansprüche des Kunden zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt. Dem Kunden bleiben bei Fehlschlagen der Nacherfüllung oder grundloser Verweigerung der Nacherfüllung die Herabsetzung der Vergütung oder der Rücktritt vom Vertrag vorbehalten.

(2) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von S&F Harbour GbR und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

§ 11 Haftungsbeschränkungen

(1) S&F Harbour GbR haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. S&F Harbour GbR haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet S&F Harbour GbR nicht.

(2) S&F Harbour GbR haftet zudem nicht für Einrichtungen und/oder Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, z.B. für die Nicht-Verfügbarkeit des erstellten Internetauftritts aufgrund von Störungen des Internets etc.

(3) Die Haftungsbeschränkungen des Absatzes 1 gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Ist die Haftung von S&F Harbour GbR ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie in entsprechender Anwendung auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

§ 12 Geheimhaltung/Datenschutz

(1) Wir behandeln jegliche geheimhaltungsbedürftigen Informationen, die wir vom Kunden vor und im Rahmen des Vertrags erhalten, vertraulich. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich zu Vertragszwecken.

(2) S&F Harbour GbR weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde hat insbesondere seine Daten mit der Wichtigkeit der Daten entsprechenden Maßnahmen regelmäßig zu sichern. Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Betrag beschränkt, der bei einer zweckentsprechenden und sorgfältigen Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre.

§ 13 Schlussbestimmungen; Erfüllungsort; Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der von S&F Harbour GbR erbrachten Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von S&F Harbour GbR, soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt oder soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehat. S&F Harbour GbR ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sofern eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 30.08.2023