Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S&F Harbour GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der S&F Harbour GbR
§ 1 Allgemeines; Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der S&F Harbour GbR, Theodor-Weber-Reihe 7, 22111 Hamburg (nachstehend: „S&F Harbour GbR“ oder „wir“) mit unseren Kunden. Sie gelten in ihrer jeweils zuletzt einbezogenen Fassung auch für unsere künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie bei Vertragsschluss nicht nochmals Erwähnung finden. Abweichende Vereinbarungen sind nur im Rahmen einer individuellen Abrede mit uns gültig.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(3) Soweit S&F Harbour GbR entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Anspruch auf Fortbestehen dieser Leistungen besteht nicht. Für unentgeltliche Zusatzleistungen ist unsere Haftung für Mängel ausgeschlossen, soweit kein Fall von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
(4) Der Vertrag über die Leistung kommt durch Bestätigung eines verbindlichen Angebots durch den Kunden oder durch verbindliche Bestätigung eines Vertragsangebotes des Kunden durch S&F Harbour GbR zustande. Verbindliche Beauftragungen bedürfen der Textform. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die vereinbarte Leistung.
(5) S&F Harbour GbR schuldet die jeweils mit dem Kunden vereinbarten Leistungen. S&F Harbour GbR schuldet vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung in keinem Fall das Erreichen eines über die Vertragsleistung hinausgehenden bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolges, insbesondere nicht das Erreichen bestimmter Umsätze, Zugriffszahlen, Reichweiten, Suchmaschinen Positionierungen o.ä.
(6) Unsere Leistung erbringen wir vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung in den Geschäftsräumen von S&F Harbour GbR. Wir sind berechtigt, die Erbringung der Vertragsleistung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, wobei unsere Haftung für die uns obliegenden Vertragspflichten unberührt bleibt.
(7) Änderungen der vereinbarten Leistung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Vereinbarung in Textform (E-Mail, Brief). Soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches des Kunden auf die Leistungsbedingungen auswirkt, kann S&F Harbour GbR eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.
(8) S&F Harbour GbR erbringt die vereinbarten Leistungen für den Kunden. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt S&F Harbour GbR vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht. Der Weitervertrieb unserer Leistungen, insbesondere die Weitervermietung des dem Kunden bereitgestellten Speicherplatzes an Dritte, ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Im Zustimmungsfall sind die Bestimmungen dieser AGB dem Dritten aufzuerlegen. Der Kunde steht uns gegenüber für die Einhaltung dieser AGB durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.
§ 3 Zusammenarbeit und Mitwirkung des Kunden
(1) S&F Harbour GbR und der Kunde benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner, welcher Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann. Die Ansprechpartner oder rechtzeitig benannte Stellvertreter stehen für notwendige Informationen und Abstimmungen während der üblichen Geschäftszeiten (an Arbeitstagen zwischen 09 und 16 Uhr) im Bedarfsfall mit kurzfristiger Erreichbarkeit zur Verfügung.
(2) S&F Harbour GbR kommuniziert mit dem Kunden in der Regel per E-Mail. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass er die von uns in versandten E-Mails empfangen kann. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, E-Mails, die einer Antwort bedürfen, innerhalb angemessener und zumutbarer Frist zu beantworten, um uns eine zeitgerechte und effiziente Bearbeitung der Belange des Kunden zu ermöglichen.
(3) Der Kunde hat S&F Harbour GbR alle für den Auftrag wesentlichen Informationen mitzuteilen und uns bei etwaigen Problemen oder Änderungserfordernissen rechtzeitig zu unterrichten. Der Kunde hat S&F Harbour GbR alle für die Leistung etwaig notwendigen Zugangsdaten (Login/ Passwörter/Adressen) termingerecht bzw., sofern kein Termin vereinbart worden ist, auf Anforderung mitzuteilen. S&F Harbour GbR kann die Mitteilungen des Kunden als richtig und vollständig ansehen und ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet, wird den Kunden jedoch auf von ihr erkannte Unrichtigkeiten hinweisen. Anweisungen des Kunden sind so rechtzeitig zu erteilen, dass eine angemessene Umsetzungsfrist verbleibt. Über Änderungen vertragswesentlicher Daten wie beispielsweise Adresse und Kontoverbindungen setzt uns der Kunde unverzüglich in Textform in Kenntnis.
(4) Die Mitwirkungspflichten des Kunden umfassen insbesondere die rechtzeitige (soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Beauftragung) Bereitstellung der für die Ausstattung der Internetseite zu verwendenden Texte und Bilder, soweit sie nicht aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung von S&F Harbour GbR bereitzustellen sind.
(7) Der Kunde hat Daten und Datenträger vor Übergabe bzw. Übermittlung an S&F Harbour GbR auf Viren und sonstige Schadsoftware mit einem aktuellen und dem Stand der Technik entsprechenden Virenschutzprogramm zu prüfen. Der Kunde wird aus seiner Sphäre stammende Daten vor einer Übergabe an S&F Harbour GbR oder Bearbeitung durch S&F Harbour GbR unaufgefordert sichern. Unsere Haftung bei Datenverlust ist auf die Wiederherstellungskosten bei einer der Wichtigkeit der Daten entsprechenden sorgfältigen Sicherung beschränkt.
§ 4 Zwischenschritte, Abnahmen und Termine
(1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Leistungen sowie der Vor und Zwischenergebnisse unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und Abnahmen unverzüglich zu erteilen. Wir sind berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Arbeitsabschnitte eine Zwischenabnahme zu fordern. Die Abnahme einer Leistung gilt als gem. § 640 Abs. 2 BGB erteilt, wenn sie vom Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder wenn der Vertragspartner das Arbeitsergebnis nutzt. Bei vorangegangenen Zwischenabnahmen ist nur die Vertragsgemäßheit des letzten übergebenen Leistungsteils und das Zusammenwirken aller Teile Gegenstand der Abnahmeprüfung für die letzte Teilleistung maßgebend. Abnahmen sind auf Wunsch von S&F Harbour GbR in Textform zu erklären. Bei einer etwaigen Verweigerung der Abnahme sind die Abnahmehindernisse detailliert so zu beschreiben, dass uns eine Beseitigung des Mangels möglich ist. Ein Mangel ist eine Abweichung der von uns erbrachten Leistung von der vereinbarten Ausführung oder – soweit im Hinblick auf die Ausführung keine Vereinbarung getroffen ist – von der Ausführungsform, wie sie der Kunde nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erwarten konnte. Liegt kein Mangel vor oder beanstandet der Kunde erstmals Umstände, die er bereits bei einer vorangegangenen Abnahmeprüfung erkennen konnte, gilt das Nachbesserungsverlangen als Änderungswunsch.
(3) Der Liefer- bzw. Leistungstermin bzw. die Liefer- bzw. Leistungsfrist – nachfolgend zusammenfassend „Liefertermin“ genannt – wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von S&F Harbour GbR vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, insbesondere höherer Gewalt, staatlicher Maßnahmen, Sabotage oder nicht von S&F Harbour GbR zu vertretender Nicht, Falsch oder Spätbelieferung. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle eventuell vom Vertragspartner gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Führen solche Ereignisse zu einem Leistungsaufschub von mehr als acht Wochen, so können sowohl der Vertragspartner als auch S&F Harbour GbR vom Vertrag zurücktreten, sofern die Liefer/Leistungsverzögerung nicht von ihnen zu vertreten ist.
(4) S&F Harbour GbR gerät nur aufgrund einer Mahnung des Kunden in Textform in Verzug, soweit kein Fixgeschäft vorliegt. Verbindliche Liefertermine gelten nur mit unserer ausdrücklichen Bestätigung.
§ 5 Domains
(1) Die Registrierung von Domains erfolgt, soweit von uns geschuldet, bei einer von uns frei auszuwählenden, geeigneten Stelle als zugelassenem Registrar, Zwischenregistrar oder direkt. Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird S&F Harbour GbR im Verhältnis zwischen dem Kunden und der DENIC oder einer anderen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation. Soweit .deDomains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENICDomainbedingungen (https://www.denic.de/domains/dedomains/domainbedingungen/) die DENICDomainrichtlinien (https://www.denic.de/domains/dedomains/domainrichtlinien/). Wir haben auf die Domain-Vergabe solcher Stellen keinen Einfluss und übernehmen keine Gewähr für den Erfolg (die Zuteilung) oder den Bestand von Domain-Registrierungen sowie für die Freiheit von Domains von entgegenstehenden Rechten Dritter.
§ 6 Nutzungsrechte
§ 6a Adobe Stock Bildmaterial
(2) Diese Übertragung von Nutzungsrechten unterliegt den Zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Adobe Stock von Adobe (nachstehend: „Adobe Nutzungsbedingungen“), die entsprechend gelten. Diese Adobe Nutzungsbedingungen können Sie unter http://www.adobe.com/go/stockterms_de abrufen.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die für die von S&F Harbour GbR angebotenen Leistungen jeweils vereinbarten Preise. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden zum vereinbarten Zeitpunkt, ansonsten mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur fristgerechten Zahlung fällig. Sofern nicht abweichend vereinbart, bestimmt sich die Abrechnung nach dem jeweils bestellten Leistungspaket. Preise verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, netto, zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
§ 8 Laufzeit, Vertragsbeendigung, Kündigung
§ 9 Nutzungsbestimmungen, Kundenobliegenheiten
(1) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte der von S&F Harbour GbR für den Kunden erstellten Internetseite allein verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass von ihm veröffentlichte Inhalte nicht gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere des Straf- und Wettbewerbsrechts), die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken, Namens, Urheber und weitere Immaterialgüterrechte sowie Datenschutzrechte) verstoßen.
(2) Der Kunde räumt S&F Harbour GbR an seinen Informationen und weitergegebenen Daten und Bildern diejenigen urheberrechtlichen Vervielfältigungsrechte und sonstigen Befugnisse ein, die zur Durchführung dieses Vertrags erforderlich sind.
a) die Zugriffsmöglichkeiten auf die von S&F Harbour GbR erstellte Internetseite nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts und/oder gesetzwidrige Handlungen bei der Nutzung oder Bereitstellung seiner Internetseiten oder des dem Kunden bereitgestellten Speicherplatzes zu unterlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, strafbare oder rechtswidrige Inhalte jeglicher Art über Dienste von S&F Harbour GbR zu verbreiten oder zugänglich zu machen.
b) es zu unterlassen und zu vermeiden, dass unter Verwendung der Dienste und Leistungen von S&F Harbour GbR unerwünschte E-Mails versandt werden; der Kunde ermächtigt uns, im Fall unserer Inanspruchnahme für über das Nutzerkonto des Kunden versandte unerwünschte Werbung den Kunden als Versender zu benennen. Wir werden den Kunden in diesem Fall über diesen Umstand unverzüglich informieren.
c) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Leistungen des von S&F Harbour GbR erstellten Internetauftritts einschlägig sein sollten.
f) S&F Harbour GbR erkennbare Mängel oder Schäden bezüglich des Internetauftritts unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen.
g) nach Abgabe einer Störungsmeldung S&F Harbour GbR die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags und Leistungsumfanges) vorlag.
(4) Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 3 lit. a) und b) genannten Pflichten, ist S&F Harbour GbR sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 10 Mängel
(2) Mängelansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von S&F Harbour GbR und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
§ 11 Haftungsbeschränkungen
(1) S&F Harbour GbR haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. S&F Harbour GbR haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet S&F Harbour GbR nicht.
(2) S&F Harbour GbR haftet zudem nicht für Einrichtungen und/oder Dienste außerhalb des eigenen Einflussbereichs, z.B. für die Nicht-Verfügbarkeit des erstellten Internetauftritts aufgrund von Störungen des Internets etc.
(4) Ist die Haftung von S&F Harbour GbR ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie in entsprechender Anwendung auch für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.
§ 12 Geheimhaltung/Datenschutz
(2) S&F Harbour GbR weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit und die Sicherung der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Der Kunde hat insbesondere seine Daten mit der Wichtigkeit der Daten entsprechenden Maßnahmen regelmäßig zu sichern. Bei Datenverlust ist unsere Haftung auf den Betrag beschränkt, der bei einer zweckentsprechenden und sorgfältigen Datensicherung für die Wiederherstellung angefallen wäre.
§ 13 Schlussbestimmungen; Erfüllungsort; Gerichtsstand
(1) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der von S&F Harbour GbR erbrachten Leistungen ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz von S&F Harbour GbR, soweit es sich beim Kunden um einen Kaufmann, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt oder soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehat. S&F Harbour GbR ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.